Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
Platzhalter — kein rechtsgültiger Text. Vor dem Livegang mit einem aktuellen Generator (e-recht24, Datenschutz-Generator Dr. Schwenke, activeMind) und echten Daten befüllen, im Zweifel Fachanwalt für IT-Recht prüfen lassen.
§ 1 Geltungsbereich
Platzhalter: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen pro-tec Projektmanagement GmbH (nachfolgend „Agentur") und ihren Kunden über die Erbringung von KI- und Automatisierungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
Platzhalter: Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot beschriebene Leistung, etwa Analyse, Konzeption, Entwicklung und Betrieb individueller Software- und Automatisierungslösungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Platzhalter: Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Nebenabreden bedürfen der Textform.
§ 4 Preise und Zahlung
Platzhalter: Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsmodalitäten, Abschlagszahlungen und Fälligkeiten werden im Angebot geregelt. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Platzhalter: Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig bereit und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Agentur.
§ 6 Nutzungs- und Urheberrechte
Platzhalter: An den erstellten Arbeitsergebnissen räumt die Agentur dem Kunden die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte ein — regelmäßig nach vollständiger Bezahlung. Umfang, Zeitpunkt und etwaige Beschränkungen der Rechteübertragung werden vertraglich festgelegt.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Platzhalter: Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird die Haftung nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen beschränkt. Konkrete Gewährleistungs- und Haftungsregelungen sind vor dem Livegang rechtssicher auszuformulieren.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Platzhalter: Laufzeit, Kündigungsfristen und die Bedingungen für Dauerschuldverhältnisse (etwa Betriebs- und Wartungsleistungen) werden im jeweiligen Vertrag geregelt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Platzhalter: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Gerichtsstand und weitere Schlussbestimmungen werden vor dem Livegang ergänzt.